Abfindung
In vielen Fällen lässt sich die Zahlung einer Abfindung nur dadurch erreichen, dass man mit dem Arbeitgeber Verhandlungen über ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung führt. Das Führen von Verhandlungen über eine Abfindung kann insbesondere in den folgenden Situationen Sinn machen:
- der Arbeitgeber hat bereits eine Kündigung ausgesprochen
- der Arbeitgeber hat eine Kündigung in Aussicht gestellt
- der Arbeitgeber hat eine Abmahnung ausgesprochen
- der Arbeitgeber hat in irgendeiner Form den Wunsch geäußert, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen
- der Arbeitgeber hat bereits den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten
- der Arbeitnehmer befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis und es bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Befristung
Unsere Kanzlei ist Ihr Spezialist in der Prüfung von Abfindungsansprüchen, Geltendmachung von Abfindungsansprüchen und Führung von Abfindungsverhandlungen.