Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Er ist eine Variante des Dienstvertrags, deren Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers darin besteht, dass dieser die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringt. Diese steht im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Vergütungspflicht des Arbeitgebers.
Weitere Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers ist die Beschäftigungspflicht. Abgrenzungsmerkmal des Arbeitsvertrags zum freien Dienstvertrag oder zu einem Werkvertrag ist, dass der Arbeitnehmer die vereinbarte Tätigkeit weisungsgebunden, das heißt in persönlicher Abhängigkeit leistet und er in die Unternehmensorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist.