Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird oftmals mit dem Sorgerecht verwechselt und mit diesem in einem Zug genannt. Dabei ist es lediglich ein Teilbereich des Sorgerechts und diesem unterstellt.
Es kann beiden Elternteilen zugesprochen werden, aber auch nur einem. In letzterem Fall spricht man vom alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Werden keine gesonderten Regelungen getroffen, so gilt das gemeinsame Sorgerecht und damit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Allerdings ist diese einmal getroffene Entscheidung nicht in Stein gemeißelt. Es kann auch zu einem späteren Zeitpunkt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt werden. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erlaubt es, nicht nur über alltägliche Angelegenheiten alleine zu entscheiden, sondern auch Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung für das Kind alleine zu treffen.