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Befristete Arbeitsverträge

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind zum Teil sehr formaler Natur, woraus sich für Arbeitgeber eine Reihe von Fallen ergeben. Oftmals ist eine Befristung aus formalen Gründen unwirksam, obwohl es an sich möglich gewesen wäre, das Arbeitsverhältnis wirksam zu befristen. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz normales unbefristetes Arbeitsverhältnis mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten

Zu unseren Aufgaben gehört es, die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages zu überprüfen aber auch deren mögliche Unwirksamkeit außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.

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