Bundeszentralregister
Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein deutsches, beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführtes öffentliches Register. Im deutschen Bundesamt für Justiz werden die jeweiligen persönlichen Vorstrafen von den dem Bundeszentralregistergesetz unterliegenden Personen in einem Bundeszentralregister (BZR) geführt, aber nicht auf Dauer gespeichert. In das Register werden rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, sowie bestimmte Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte und von Verwaltungsbehörden sowie – nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung – ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen eingetragen.
Es existiert ein gestaffeltes System von, nach deren Ablauf gespeicherte Verurteilungen zunächst nicht mehr in ein Führungszeugnis gelangen und schließlich vollständig aus dem Register gelöscht werden (§ 34, § 46 BZRG). Wenn eine Verurteilung im Bundeszentralregister gelöscht wurde oder sie zur Tilgung vorgemerkt ist, so dürfen die Tat und die Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.
Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt. Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten).