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Ehevertrag

Durch einen Ehevertrag setzen die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe fest, vor allem für den Fall einer eventuellen Scheidung. Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, anderenfalls ist er formnichtig. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fällen auch nach rechtskräftiger Scheidung.

Vorrangig können drei große Regelungsbereiche von einem Ehevertrag erfasst werden: der Güterstand, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt.

Wird kein Ehevertrag geschlossen, leben die Eheleute nach deutschem Recht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In einem Ehevertrag können die Eheleute einen anderen Güterstand wählen, nämlich Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Die Vereinbarung über den Versorgungsausgleich unterliegt der Kontrolle durch das Familiengericht. Die Eheleute können außerdem abweichende Regelungen zum nachehelichen Unterhalt vereinbaren, Vereinbarungen zum Unterhalt während der Ehe (etwa für die Zeit des Getrenntlebens) sind dagegen in aller Regel nicht wirksam.

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