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Elternzeit

Elternzeit wird in Deutschland ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Auf diese Freistellung haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch.

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Beide Elternteile können ganz oder zeitweise zusammen in Elternzeit gehen.

Voraussetzung ist, dass die Eltern ihr Kind selbst erziehen und betreuen und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Während der Elternzeit darf keiner Beschäftigung nachgegangen werden, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden übersteigt.

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