Eröffnungsverfahren
Das Eröffnungsverfahren beginnt mit Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht. Es endet mit der Entscheidung über die Eröffnung oder die Abweisung des Antrags.
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Rothe | Winter | Rothe-Humbert
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Das Eröffnungsverfahren beginnt mit Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht. Es endet mit der Entscheidung über die Eröffnung oder die Abweisung des Antrags.