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Gesellschaftsgründung

Eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung und Vorbereitung bei der Unternehmensgründung wird dringend empfohlen, da es im deutschen Gesellschaftsrecht einige Besonderheiten gibt.

Zu unseren Aufgaben gehört hierbei die Aufstellung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrags für Ihr Unternehmen, in dem auf die Bedürfnisse Ihres Einzelfalles Rücksicht genommen wird.

Wir kümmern uns ebenso um Notariatstermine und die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister. Für die Handelsregistereintragung ist erforderlich, dass Sie als Gründer erklären, dass das Stammkapital der Gesellschaft eingezahlt wurde und zur Verfügung steht. Es ist daher dafür zu sorgen, dass das Kapital auf ein Gesellschaftskonto eingezahlt wird. Erst nach der Gründung kann die neue Gesellschaft mit dem Kapital arbeiten.

Das Stammkapital ist nach der Gründung aber nicht etwa auf einem Konto „blockiert“, um den Gesellschaftsgläubigern im Falle der sonstigen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zur Verfügung zu stehen, wie vielfach zu Unrecht angenommen wird. Vielmehr steht das Kapital für die Geschäfte der Gesellschaft zur Verfügung – aber eben erst nach der Gründung. Die im Handelsregister eingetragene Höhe des Stammkapitals gibt somit außer zum Zeitpunkt der Gründung keinen Aufschluss über das tatsächliche Vermögen der GmbH.

Die Geschäftsbriefe der GmbH müssen außerdem bestimmten Formerfordernissen genügen. Da die in Gründung befindliche GmbH ihre Geschäfte schon nach der notariellen Beurkundung aufnehmen kann, die Handelsregistereintragung aber im Normalfall noch einige Wochen auf sich warten lässt, stellt sich das Problem, ob für die Übergangszeit spezielle Drucksachen angefertigt werden müssen.

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