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Gütergemeinschaft

Die Ehepartner können in einem Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbaren.

Die Gütergemeinschaft ist ein relativ kompliziertes Gebilde, welches in der Praxis inzwischen selten vorkommt.

Bei diesem Güterstand werden die Vermögensmassen der Eheleute wirklich gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Auch das, was jeder Ehegatte während der Ehezeit erwirbt, wird gemeinschaftliches Vermögen. Dieses Vermögen wird als Gesamtgut bezeichnet. Neben diesem Gesamtgut bestehen dann noch vier weitere Vermögensmassen: das Sondergut der Frau, das Sondergut des Mannes, sowie das Vorbehaltsgut der Frau und das des Mannes.

Vereinfacht gesagt gilt für das Gesamtgut, dass die Ehegatten dieses nur gemeinschaftlich verwalten und nutzen dürfen. Die übrigen Vermögensmassen werden selbständig verwaltet.

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