Kfz-Versicherung
Unter einer Kfz-Versicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Personenkraftwagen verstanden. Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:
- Kfz-Haftpflichtversicherung:
Der gesetzlich vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung (Pflichtversicherung), die die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehe. - Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko):
Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf und ist keine Pflichtversicherung. - Schutzbrief:
Bezeichnung für ein Produkt aus dem Kfz-Versicherungswesen oder des Leistungsumfangs eines Automobil- oder Verkehrsclubs. Der Versicherungsnehmer erhält durch den Versicherer Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls. - Insassenunfallversicherung:
Bietet im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden. - Verkehrs-Rechtsschutzversicherung