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Kfz-Versicherung

Unter einer Kfz-Versicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Personenkraftwagen verstanden. Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto/Fahrzeug gehören:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung:
    Der gesetzlich vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung (Pflichtversicherung), die die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehe.
  • Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko):
    Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf und ist keine Pflichtversicherung.
  • Schutzbrief:
    Bezeichnung für ein Produkt aus dem Kfz-Versicherungswesen oder des Leistungsumfangs eines Automobil- oder Verkehrsclubs. Der Versicherungsnehmer erhält durch den Versicherer Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls.
  • Insassenunfallversicherung:
    Bietet im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden.
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

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