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Kindergeld

Das Kindergeld ist Bestandteil des Familienleistungsausgleichs und zur Steuerfreistellung des Existenzminimums des Kindes von der Einkommensteuer bestimmt.

Grundsätzlich sind Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern anspruchsberechtigt, das Kind selbst jedoch nicht. Anspruch auf Kindergeld haben deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger sowie Nicht-EU-Bürger, wenn sie eine Niederlassungs-oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Voraussetzung ist ferner ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach Anzahl der Kinder:

  • für das 1. und 2. Kind jeweils 250 €
  • für das 3. Kind 250 €
  • ab dem 4. Kind jeweils 250 €

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