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Kosten

Redet man von Anwaltskosten, spricht man in der Regel von den Anwaltsgebühren und Auslagen, die gesetzlich geregelt sind.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Gebühren in welcher Höhe anfallen. Dabei orientiert sich die Höhe der Gebühren meist an dem Wert des Streitwertes bzw. des Gegenstandes (Gegenstandswert).

Für die Berechnung des Streit- bzw. Gegenstandswertes existiert eine Vielzahl von Vorschriften. In der Mehrzahl der Fälle ist die Berechnung recht einfach. Klagt der Mandant etwa einen bestimmten Geldbetrag ein, so ist dessen Höhe der Streitwert des Verfahrens. Wird im Mietrecht eine Räumungsklage erhoben, so bestimmt sich der Streitwert der Räumungsklage in der Regel nach dem 12-fachen der Nettomiete. Geht es um einen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht, berechnet sich der Streitwert in der Regel nach dem dreifachen Monatseinkommen. Durch weitere Anträge kann sich der Streitwert in den zuvor genannten Fällen allerdings auch noch erhöhen.

Welche Gebühren im Einzelnen bei dem so ermittelten Streitwert anfallen, hängt von der Art der vom Rechtsanwalt vorgenommenen Tätigkeiten ab.

Vgl. auch Rechtschutzversicherung und Prozesskostenhilfe.

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