Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz ist eine rechtliche Hürde, an der Kündigungen des Arbeitgebers häufig scheitern. Viele Kündigungen sind unwirksam, weil zwingende Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Hat der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen, bedeutet dies also noch lange nicht, dass damit das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich beendet ist.
Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um auf eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zu reagieren. So kann es sich z. B. lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Es kann aber in einigen Fällen auch ratsamer sein, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, um sich so für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen.
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, erfasst das Leistungsspektrum unserer Kanzlei:
- Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung
- Abwehr der Kündigung
- Aushandeln einer Abfindung
- Aushandeln eines Aufhebungsvertrages
- Beratung über die sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung (Sperrzeit beim Arbeitslosengeld usw.)
- Geltendmachung von Ansprüchen, die mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängen (ausstehende Gehalts- und Provisionszahlungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, Karenzentschädigung …)