A-Z-Navigation

Lohn & Gehalt

Historisch und umgangssprachlich werden zwei Formen des Arbeitsentgelts unterschieden:

  • das Gehalt eines Angestellten
  • der Lohn eines Arbeiters

Arbeitsentgelt ist das, was ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsvertrages schuldet.

Zum Grundgehalt können noch Zulagen wie Provisionen bei Außendienstmitarbeitern oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld kommen. Ein weiterer Sonderbestandteil können geldwerte Vorteile und oder Zuschläge sein, etwa ein Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Ferner können gewinnabhängige Prämien vereinbart sein.

Das Entgelt ist in der Regel im Nachhinein – also bei Monatsvergütung zum Monatsende – zu entrichten. Gelegentlich finden sich in Arbeits- oder Tarifverträgen andere Fälligkeitszeitpunkte, z. B. in der Monatsmitte.

Zurück

Zum Seitenanfang