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Nachlassinsolvenz

Die Annahme eines Erbes beinhaltet nicht nur die Annahme materieller oder von Geld und Besitztümern aus dem Besitz des Erblassers, sie beinhaltet auch die Annahme der finanziellen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Umgangssprachlich ausgedrückt heißt das, man erbt nicht nur das Geld, sondern kann auch die Schulden erben.

Wenn die Schulden und Verbindlichkeiten höher als die ererbten Werte sind, wird die Situation für den Erben kompliziert. Um den Erben in einer solchen Situation zu schützen, hat der Gesetzgeber neben der Erbausschlagung die Nachlassinsolvenz eingeführt. Sollte nach dem Erbfall deutlich zu erkennen sein, dass offene Forderungen und Schulden überwiegen, kann der Erbe das so genannte Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Dieses Nachlassinsolvenz verfahren stellt sicher, dass ein Erbe für Schulden des Erblassers nur aufkommen muss, wenn diese durch den Erbteil gedeckt sind. Sollten die Schulden den Erbteil übersteigen, muss der Erbe nicht mit seinem Privatbesitz haften. Er kann somit eine Beschränkung der Erbenhaftung bewirken, ohne das Erbe gleich ausschlagen zu müssen.

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