Patientenverfügung
Jeder Mensch kann durch einen schweren Unfall oder infolge einer Erkrankung in einen komatösen Zustand verfallen oder aus anderen Gründen seine Einwilligungsfähigkeit verlieren. Ist dies der Fall, kann der Patient nicht mehr selbst entscheiden, welche medizinischen Behandlungen vorgenommen werden und ist anderen Menschen so hilflos ausgeliefert. Die Ärzte ergreifen dann alle notwendigen Maßnahmen, um das Leben des Patienten zu erhalten, doch dieser kann sich nicht mehr äußern, ob er beispielsweise mit einer Beatmung oder der künstlichen Ernährung einverstanden ist. Als wehrloser, unmündiger Pflegefall sein Dasein zu fristen, ist für viele Menschen ein absolutes Horror-Szenario, das sie um jeden Preis verhindern möchten. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass sich Patientenverfügungen zunehmender Beliebtheit erfreuen.
Mit der Patientenverfügung kann man frühzeitig vorsorgen und bereits im Vorfeld verhindern, dass man dem Willen der Ärzte oder seiner Verwandten im Falle eines Falles hilflos ausgeliefert ist. Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine spezielle Willenserklärung, die den späteren Fall abdeckt, dass der Patient keine Einwilligung mehr zu etwaigen, medizinischen Behandlungen geben kann.
Im Rahmen einer Patientenverfügung können bestimmte Behandlungsformen, wie zum Beispiel die Dialyse oder die künstliche Ernährung, ausgeschlossen werden. Auf diese Art und Weise kann man sichergehen, dass man keiner ungewollten Behandlung ausgeliefert ist, schließlich ist eine Patientenverfügung juristisch verbindlich. Folglich erhält der behandelnde Arzt hiermit konkrete Anweisungen und kennt den Willen seines Patienten, obwohl dieser diesen nicht äußern kann.
Eine Patientenverfügung ist also das adäquate Mittel, um sicherzustellen, dass man auch in Ausnahmesituationen selbstbestimmt leben kann. So obliegt es dem Patienten, in der Patientenverfügung medizinische Behandlungen abzulehnen, die eigentlich als lebenserhaltende Maßnahme angezeigt wären. Natürlich kann man mithilfe einer Patientenverfügung ebenfalls seine Einwilligung in bestimmte Behandlungsverfahren geben und somit nicht nur eine Ablehnung explizit erklären.