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Prozesskostenhilfe

Sofern eine rechtliche Angelegenheit sich nur gerichtlich klären lässt, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Die Gewährung der Prozesskostenhilfe richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers und nach den Erfolgsaussichten der Klage oder der Verteidigung gegen eine Klage. Wenn sich die Einkommensverhältnisse des Antragstellers innerhalb von 10 Jahren seit Bewilligung der Prozesskostenhilfe ändern, müssen die vorgestreckten Beträge eventuell ratenweise zurückgezahlt werden.

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