Rechtschutzversicherung
Sofern man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann diese in Anspruch genommen werden. Hier gilt es allerdings genau zu prüfen, welche Risiken die Versicherung abdeckt. So ist im Familienrecht und im Erbrecht oft nur die Beratung abgedeckt. Zudem sind hier sehr häufig Selbstbeteiligungen vereinbart.