Rechtsmittel
Als Rechtsmittel bezeichnet man in Deutschland die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere eines Urteils. Man hat zwischen Rechtsmitteln im Zivilprozess und Strafprozess zu unterscheiden.
Im deutschen Zivilprozess gibt es als gängigste Rechtsmittel die Berufung, die Revision und die sofortigen Beschwerde. Auf eine Berufung und Revision folgt eine erneute oder fortgesetzte mündliche Verhandlung. Auf eine sofortige Beschwerde hin entscheidet das Gericht im schriftlichen Verfahren.
Rechtsmittel im Strafprozess sind insbesondere die Berufung nach, die Revision, die Beschwerde und die sofortige Beschwerde. Über mögliche Rechtsmittel muss im Strafrecht belehrt werden. Auf eine Berufung und Revision folgt eine erneute oder fortgesetzte mündliche Verhandlung. Auf eine Beschwerde und sofortige Beschwerde, entscheidet das Gericht während der mündlichen Verhandlung oder außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege.