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Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, deren Leistungen in Deutschland für den Einzelnen grundsätzlich äquivalent zu den gezahlten Beiträgen erbracht werden. Ungleichbehandlungen von Versicherten ergeben sich durch die Änderungen von Beitragssatz und Rentenwert während des Versicherungsverlaufs. Solidarische Effekte entstehen durch die Einbeziehung von Leistungen, denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen, wie etwa die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Diese Leistungen werden ganz oder teilweise nicht durch Sozialversicherungsbeiträge, sondern durch Steuern gedeckt.

Die Anwartschaften bei der Rentenversicherung, welche während der Ehezeit erworben wurden, werden in den Versorgungsausgleich miteinbezogen sind insbesondere Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen:

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