Scheidung
Es gibt nur einen einzigen Grund, warum eine Ehe geschieden werden kann: das Scheitern der Ehe. Das „Schuldprinzip“ ist abgeschafft, mit ihm sind alle früheren Scheidungsgründe, wie „böswilliges Verlassen“, „seelische Grausamkeit“ oder ähnliches mehr, weggefallen.
Es gilt ausschließlich das „Zerrüttungsprinzip“: Danach gilt eine Ehe als gescheitert und kann geschieden werden, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Für die Frage, ob eine Ehe gescheitert ist, ist entscheidend, ob die Eheleute getrennt leben und wie lange die Trennung andauert.
Die Eheleute leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Zieht also einer der beiden Eheleute aus der bisherigen Ehewohnung aus und hat er die Absicht, nicht mehr zurückzukehren, so beginnt an diesem Tage das Getrenntleben. Jedoch ist auch ein Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung möglich. Es muss dann aber buchstäblich eine „Trennung von Tisch und Bett“ erfolgen, die Räume der Ehewohnung müssen bis auf Küche und Bad aufgeteilt sein, gegenseitige Versorgungsleistungen (z. B. Kochen, Wäsche waschen) dürfen nicht mehr erbracht werden.
Um das Scheitern der Ehe festzustellen und damit die Ehe scheiden zu können, muss diese Trennung im Regelfall mindestens ein Jahr andauern („Trennungsjahr“). Durch dieses obligatorische Trennungsjahr sollen unüberlegte, vielleicht nur auf einem einmaligen Streit beruhende Scheidungen vermieden werden. Die Eheleute sollen in diesem Trennungsjahr in Ruhe prüfen, ob ihre Ehe wirklich geschieden werden soll oder ob sie es vielleicht doch noch einmal miteinander versuchen wollen. Kurze „Versöhnungsversuche“ hindern den Ablauf des Trennungsjahres jedoch nicht.
Nur ausnahmsweise kann eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Dies ist dann möglich, wenn das Abwarten des Trennungsjahres für denjenigen, der geschieden werden will, eine „unzumutbare Härte“ darstellt.