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Unterhaltsvorschuss

In Deutschland ist der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) eine Sozialleistung für Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Unterhaltsvorschusssatzes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet, also nach Einberechnung des Kindergeldes der Mindestunterhalt nicht gesichert ist.

Die Zahlungshöchstdauer beträgt 72 Monate, Unterbrechungen im Zahlungszeitraum sind möglich, z. B. weil der andere Elternteil vorübergehend genügend Unterhalt zahlt. Gezahlt wird aber nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

UVG-Betrag:

  • 133,00 Euro für Kinder bis Vollendung des sechsten Lebensjahres
  • 180,00 Euro für Kinder bis Vollendung des zwölften Lebensjahres

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