A-Z-Navigation

Urlaub, Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung

Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.

Erforderlich ist hierfür die Genehmigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann oder muss wegen gesetzlicher Grundlagen den Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewähren, in manchen Fällen auch unter Wegfall der Bezüge. Oft wird „Urlaub“ mit Erholungsurlaub gleichgesetzt, der aber nur eine bestimmte Art von Urlaub darstellt.

In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlich geregelten Anspruch auf vier Arbeitswochen Urlaub pro Jahr. Die durch die Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tarifverträge sind aber meistens deutlich großzügiger, sodass deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich 29 Tage Urlaub im Jahr genießen können.

Urlaubsentgelt nennt man das während des Urlaubs weiter bezahlte Entgelt (Lohn, Gehalt), das trotz nicht geleisteter Arbeit weiterbezahlt wird (bezahlter Urlaub).

Zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt vom Urlaubsgeld (auch zusätzliches Urlaubsgeld, Urlaubsgratifikation oder 14. Monatsgehalt). Dieses ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, welches entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt unabhängig vom Urlaub, oder zusammen mit dem Urlaubsentgelt ausgezahlt wird. Es gibt keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Ein Anspruch kann sich aber ergeben aus:

  • Tarifvertrag 
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag

Zurück

Seitenanfang