vorweggenommene Erbfolge
In einem Testament oder Erbvertrag kann die Übertragung eines einzelnen Gegenstandes an den sogenannten Vermächtnisnehmer angeordnet werden. Dabei muss es sich nicht um einen Gegenstand im umgangssprachlichen Sinn handeln, durch ein Vermächtnis kann unter anderem eine Sache, ein bestimmter Geldbetrag, eine Forderung, die Zahlung einer lebenslangen Rente oder ein lebenslanges Wohnrecht übertragen werden.
Der Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbschaft liegt darin, dass beim Vermächtnis nur ein bestimmter Gegenstand vermacht wird, was zudem noch rechtliche Folgen für die Stellung des Erben und des Vermächtnisnehmers mit sich bringt. Der Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und muss daher auch nicht die Pflichten eines Erben übernehmen, sollten beispielsweise Schulden mit vererbt worden sein. Der Vermächtnisnehmer richtet seinen Anspruch gegen den Erben, beziehungsweise die Erbengemeinschaft.