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Rechtsanwältin Bettina Rothe-Humbert
-Fachanwältin für Familienrecht-
Rechtsanwältin Bettina Rothe-Humbert studierte Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg. Anschließend absolvierte sie das Referendariat beim Oberlandesgericht Nürnberg, das mit dem zweiten Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen wurde.
Ihre Qualifikation ermöglichte es ihr, begleitend zur Ausbildung während der Referendarzeit als Korrektorin für ein juristisches Repetitorium tätig zu sein.
Vor Ihrem Eintritt in die Kanzlei Rothe und Winter absolvierte sie mehrere Ausbildungsabschnitte bei wirtschaftsrechtlich orientierten Anwaltskanzleien, konnte aber auch Erfahrungen im erb- und familienrechtlichen Fachgebiet sammeln.
Ihr Schwerpunkt in der Kanzlei Rothe & Winter liegt im Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht. Daneben arbeitet sie überwiegend im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht, Miet- und Verkehrsrecht, sowie Strafrecht.
Mehrere Auslandsaufenthalte in England und den USA und der regelmäßige private Kontakt zu US-amerikanischen native-speakern ermöglichen ihr auch die Bearbeitung englischsprachiger Mandate.
Seit November 2017 ist Frau Rechtsanwältin Bettina Rothe-Humbert auch Fachanwältin für Familienrecht.
Rechtsgebiete
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
- Zivilrecht
- Mietrecht
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Vertragsrecht
- Verbraucherschutzrecht
- Nachbarschaftsrecht