Mietrecht

Jeder wird im Laufe seines Lebens in irgendeiner Form Mietverträge eingehen.

Die meisten Menschen sind mindestens in einem Mietverhältnis vertraglich gebunden, sei es die Wohnung, die Garage, das Auto oder das Büro. Gemietet werden können Wohnungen, Häuser oder Räume, aber auch bewegliche Gegenstände wie Autos, Skier oder Rollschuhe. Nach den letzten Erhebungen des statistischen Bundesamtes im Jahre 2002 bestanden in Deutschland ca. 35 Mio. Wohnungsmietverhältnisse. Kaum ein Rechtsgebiet ist für die Bürger von solch existentieller Bedeutung wie das Mietrecht.

Auf keinem anderen Gebiet finden so viele Gerichtsverfahren statt, wie im Mietrecht. Jede Auseinandersetzung ist dabei von grundlegender Bedeutung, kann sie doch zum Verlust der Wohnung und der über Jahre hinweg vertrauten Umgebung führen.

Wir beraten sie hier vor allem in folgenden Punkten:

  • Ausgestaltung und Überprüfung von Mietverträgen und einzelner Klauseln
  • Mieterhöhungen
  • Kündigungen
  • Räumung von Wohn- und Gewerberaum
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Räumungsschutz
  • Eigenbedarf/wirtschaftlicher Verwertung
  • Zahlungsverzug/verspätete Mietzahlungen
  • die Betriebskostenabrechnung
  • Mietkaution/Mietmangel/Mietminderung
  • Kautionsabrechnung
  • Schönheitsreparaturen
  • Modernisierungsmaßnahmen/Duldungspflichten

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Norbert Winter

Rechtsanwalt Norbert Winter

Rechtsanwältin Bettina Rothe-Humbert

Rechtsanwältin Bettina Rothe

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Tel.: 0911 5700601
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