Wohnungseigentumsrecht

In Deutschland gibt es mehrere zehn Millionen Eigentumswohnungen. Und gleich, ob diese Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selber zu Wohnzwecken genutzt werden oder vermietet sind, so folgt die Begründung und die Verwaltung von Wohneigentum eigenen rechtlichen Gesetzen.

Wir beraten Sie um die Themen Wohnungseigentumsrecht, Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer.

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Rechtsanwalt Norbert Winter

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