Handelsvertreterrecht

Das Recht der Handelsvertreter regelt die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter durch spezielle Bestimmungen.

Inhalt sind überwiegend Schutzbestimmungen für Handelsvertreter, vergleichbar mit der Intention des Mietrechtes, den wirtschaftlich schwächeren Marktteilnehmer gegenüber dem überwiegend stärkeren Faktoranbieter zu schützen.

Stets empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, insbesondere um die Grundlagen der Provisionsabrechnung, des Kundenschutzes und etwaiger Wettbewerbsverbote zu regeln. Der Handelsvertretervertrag ist das Kernstück der Beziehung zwischen Handelsvertreter und Unternehmen und sollte sorgfältig gestaltet werden. Dieses verringert das mögliche Konfliktpotential erheblich und jede Vertragspartei weiß, woran sie ist. Auch sind einige der gesetzlichen Regelungen dispositiv, also frei verhandelbar.

Wir gestalten einen Handelsvertretervertrag nach Ihren Wünschen. Wir überprüfen Handelsvertreterverträge auch im Hinblick auf etwaige Forderungen und Ansprüche bzw. auf die Vereinbarkeit mit zwingenden gesetzlichen Regelungen.

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Rechtsanwalt Norbert Winter

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