Bankenrecht (Vorfälligkeitsentschädigung)
Vorfälligkeitsentschädigungen werden von Banken dann beansprucht, wenn ein mit längerer Sollzinsbindung versehenes Darlehen vorzeitig getilgt werden soll.
Gründe können darin liegen, dass eine Immobilie, bezogen auf das Ende der Sollzinsbindung, vorzeitig verkauft werden soll. Ob es sich hierbei um einen Fall wirtschaftlicher Not oder um sonstige Gründe handelt, ist gleichgültig. Für den Darlehensnehmer ergeben sich hier aber durchaus beachtliche Beträge, die umso höher sind, je höher die Zinsen und je länger die noch offene Laufzeit bis zum Ende der Sollzinsbindung ist.
Wichtig ist, dass auch hier durchaus rechtliche Verhandlungsmöglichkeiten bestehen, die bisweilen die Vorfälligkeit völlig entfallen lassen, in anderen Fällen aber zumindest eine deutliche Reduzierung ermöglichen. Selbst wenn schon eine Vorfälligkeit bezahlt wurde oder wegen wirtschaftlichen Notverkaufs eine solche zur Vermeidung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens geflossen ist, kann, wenn nicht schon Verjährung eingetreten ist, in manchen Fällen noch erfolgreich geprüft werden, ob die Vorfälligkeit dem Grunde und der Höhe nach berechtigt war.