Erbrecht
In Deutschland werden Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2020 Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund 2,6 Billionen Euro vererbt. Insofern wird das deutsche Erbrecht in den kommenden Jahren also sowohl die Generation der Erblasser als auch der Erben beschäftigen. Ein frühzeitiges Auseinandersetzen mit dem Thema Erben und Vererben garantiert eine den eigenen Wüschen entsprechende Erbfolgeregelung. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung beinhaltet auch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung.
Das Erbrecht wirft viele Fragen auf:
- Wird ein Testament überhaupt benötigt?
- Ist notarielle Form unbedingt nötig?
- Wen kann ich als Erben einsetzen?
- Wie wird der persönliche Wille am besten zum Ausdruck gebracht?
Schwerpunkte bilden im Erbrecht aber auch:
- Testamentsgestaltung
- Erbvertrag
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Internationales Erbrecht
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht
- Unternehmensnachfolge
- Stiftung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
Das Erbrecht bietet eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch eine große Bandbreite an Fehlern. Im schlimmsten Fall ist ein Testament unwirksam und der Wille des Erblassers kann nicht umgesetzt werden.
Wir bieten vor dem Erbfall eine auf ihre persönliche Situation abgestimmte Rechtsberatung. Unter Beachtung des Familienrechts, internationalen Erbrechts, Steuerrechts und Gesellschaftsrechts konzipieren wir das für Sie passende erbrechtliche Modell.
In Kooperation mit unseren Steuerberatern entwickeln wir umfangreiche Nachfolgeplanung von Familienunternehmen einschließlich der Gestaltung von Familienpools.
Nach dem Erbfall begleiten wir die außergerichtliche, sowie erforderlichenfalls eine gerichtliche Erbauseinandersetzung.