Familienrecht
Insgesamt jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Dabei können vor allem folgende Fragen relevant werden:
- Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe?
- Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung?
- Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen?
- Was wird aus unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen?
Wir stellen an unsere Kanzlei den Anspruch, auf diese Fragen umfassend Antwort zu geben.
Aber auch im Übrigen ist das Familienrecht so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine Beratung und Vertretung durch eine/n fundierte/n Rechtsanwalt/anwältin Ihres Vertrauens unerlässlich ist.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert bei Ihrer Trennung oder Scheidung und in allen Bereichen des Familienrechts. Wir klären und berechnen Ansprüche auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.
Mit unserer Erfahrung als Familien- und Scheidungsanwälte ist es unser Ziel, die für Ihre Lebenssituation beste Lösung zu finden. In der Regel können durch einvernehmliche Regelungen teure und langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden.
Unsere Leistungen im Bereich Scheidung und Familienrecht:
- Scheidung
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- elterliche Sorge
- Umgangsregelungen
- Hausrat und Ehewohnung
- Versorgungsausgleich
- Eheverträge
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Lebenspartnerschaften u. a.
Downloads
Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2023 (PDF, 301 kB, nicht barrierefrei)