Unsere Leistungen im Überblick

Gesellschaftsrecht

Wenn mehrere Personen zusammenarbeiten wollen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, dann gründen sie in aller Regel eine Gesellschaft.

Das Gesellschaftsrecht regelt das Miteinander der einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft und bestimmt auch das Außenverhältnis zu den Geschäftspartnern einer Gesellschaft. Bei der Gründung einer Gesellschaft kann aber auch das Bestreben der Gründer im Vordergrund stehen, ihre persönliche Haftung für Schulden der Gesellschaft zu beschränken. Das deutsche Recht bietet hier verschiedenste Gesellschaftsformen an, die einem Gesellschafter einen weit reichenden Schutz seines Privatvermögens gewährleisten. Von allen Gesellschaftsformen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland am weitesten verbreitet.

Wir unterstützen Sie auf diesem Gebiet vor allem in folgenden Punkten:

  • Gründung neuer Gesellschaften, unabhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform
  • Abwicklung inaktiver Gesellschaften
  • gesellschaftsvertragliche Gestaltung
  • Generationenwechsel innerhalb der Gesellschaft
  • der Unternehmenskauf bzw. -verkauf

Unsere Beratung und unser Angebot verbinden wir im Bedarfsfall auch mit einer Beratung im arbeits-, steuer-, erb- und familienrechtlichen Bereich.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Michael Rothe

RechtsanwaltMichael Rothe

Kontakt:
Telefon: 0911 5700601
Fax: 0911 5700603
E-Mail: mail@rokawi.de

Rechtsanwältin
Bettina Rothe-Humbert

RechtsanwältinBettina Rothe-Humbert

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Fax: 0911 5700603
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