Gesellschaftsrecht
Wenn mehrere Personen zusammenarbeiten wollen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, dann gründen sie in aller Regel eine Gesellschaft.
Das Gesellschaftsrecht regelt das Miteinander der einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft und bestimmt auch das Außenverhältnis zu den Geschäftspartnern einer Gesellschaft. Bei der Gründung einer Gesellschaft kann aber auch das Bestreben der Gründer im Vordergrund stehen, ihre persönliche Haftung für Schulden der Gesellschaft zu beschränken. Das deutsche Recht bietet hier verschiedenste Gesellschaftsformen an, die einem Gesellschafter einen weit reichenden Schutz seines Privatvermögens gewährleisten. Von allen Gesellschaftsformen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland am weitesten verbreitet.
Wir unterstützen Sie auf diesem Gebiet vor allem in folgenden Punkten:
- Gründung neuer Gesellschaften, unabhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform
- Abwicklung inaktiver Gesellschaften
- gesellschaftsvertragliche Gestaltung
- Generationenwechsel innerhalb der Gesellschaft
- der Unternehmenskauf bzw. -verkauf
Unsere Beratung und unser Angebot verbinden wir im Bedarfsfall auch mit einer Beratung im arbeits-, steuer-, erb- und familienrechtlichen Bereich.