Insolvenzrecht
Das Insolvenzverfahren hat seit 1999 das frühere Konkurs- und Vergleichsverfahren ersetzt, ist also ein recht neues und innovatives Rechtsgebiet. Verfahrensziel ist die gleichmäßige Befriedigung aller teilnehmenden Insolvenzgläubiger durch Verwertung des gesamten Schuldnervermögens.
Das Verfahren wird auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners vom Insolvenzgericht durchgeführt, das einen Insolvenzverwalter mit der Verwertung beauftragt und beaufsichtigt.
Unsere Kanzlei befindet sich im gleichen Hause wie die Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe. Diese befasst sich schwerpunktmäßig damit, bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei drohender Zwangsvollstreckung gemeinsam mit dem Hilfesuchenden einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden.
Die Kanzlei betreut Ihren Fall von A bis Z und überlässt es nicht unseren Mandanten, z. B. Korrespondenzen selbst mit den Gläubigern führen zu müssen.
Die häufig begleitenden und mitverursachenden Probleme, z. B. unterhalts- und/oder arbeitsrechtliche Fragen, erbrechtliche Fragen und gesellschaftsrechtliche Problemstellungen werden durch die Verbindung mit unserer Anwaltskanzlei Rothe und Winter „unter einem Dach“ mitbearbeitet.
Gleiches gilt auch für eventuell daraus resultierende Strafverteidigungen.