Unsere Leistungen im Überblick

Nachbarschaftsrecht

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Diese ebenso einfache wie zutreffende Erkenntnis hatte bereits im 18. Jahrhundert kein geringerer als Friedrich Schiller.

Tatsächlich werden nachbarrechtliche Auseinandersetzungen von den betroffenen Parteien oftmals als überaus belastend empfunden. Mit einer für Außenstehende vielfach nicht nachvollziehbaren Hartnäckigkeit wird in der bundesdeutschen Justiz-Wirklichkeit um Grenzabstände und Grunddienstbarkeiten, um Spielplatzlärm und Grillgerüche gestritten. Ist das nachbarschaftliche Verhältnis erst einmal vergiftet, bleibt losgelöst vom Ausgang der konkreten Auseinandersetzung die Lebensqualität nur allzu oft auf der Strecke.

Um Nachbarstreitigkeiten zu einem - wenn auch nicht immer befriedigenden - Ende zu bringen, bietet das deutsche Rechtssystem, aber auch das besondere Recht des Freistaates Bayern eine Fülle von Vorschriften und Regelungen, mit deren Hilfe im Streitfall Recht gesprochen wird.

Wir beantworten alle Fragen des Nachbarrechts, egal ob zu Grenzstreitigkeiten oder Abwehransprüchen des Nachbarn bei vom Nachbargrundstück ausgehendem Lärm, Licht, Gestank oder Erschütterungen. Ebenfalls beraten wir Sie rund um die Themen Notwegerecht, Recht des Nachbarn, störende Grundstücksnutzung durch den Nachbarn, Grenzbaum und Überhang und die gerichtliche Durchsetzung nachbarlicher Ansprüche.

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin
Bettina Rothe-Humbert

RechtsanwältinBettina Rothe-Humbert

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