Schadensersatzrecht
Das Schadensersatzrecht fasst alle rechtlichen Bestimmungen zusammen, die dem Geschädigten im Falle eines Schadens dazu verhelfen, einen angemessenen Ersatz zu erlangen. Die Anwendungsbereiche des Schadensersatzrechts sind hierbei vielfältig.
Vom verletzten Opfer eines Verkehrsunfalls bis zum Markeninhaber, dessen Anspruch auf alleinige Nutzung eines Logos verletzt wurde, müssen bei der Beurteilung des Anspruchs immer wieder die gleichen Kriterien geprüft werden.
RA Winter als Anwalt für Schadensersatzrecht stellt hierbei zuerst Beweise zum Umfang des Schadens sicher und sucht dann den verantwortlichen Schädiger. Die Kausalität zwischen Handlung und Schadenseintritt muss im Streitfall ebenso nachgewiesen werden, wie die Angemessenheit der geltend gemachten Entschädigung. Gelegentlich ist auch ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen, oder es kommt eine Verletzung der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht in Betracht. Das Einschalten eines erfahrenen Anwalts für Schadensersatzrecht ist schon im Frühstadium dringend zu empfehlen, da jedes Detail des schädigenden Ereignisses berücksichtigt werden muss.
Wenn Sie einen Schadensersatzanspruch durchsetzen wollen, oder selbst auf Schadensersatzzahlung in Anspruch genommen werden, können wir Ihnen helfen. Wir vertreten sie außergerichtlich ebenso, wie bei der Verhandlung vor dem Zivilgericht.