Sozialrecht
Die Grundpfeiler des Sozialrechts in Deutschland gehen auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück, als unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck 1883 die Krankenversicherung für Arbeiter eingeführt wurde.1884 folgte die Unfallversicherung, 1889 die Alters- und Invaliditätsversicherung. Nach Ermittlungen des statistischen Bundesamtes wurden im Jahre 2009 in Deutschland 754 Milliarden Euro für soziale Leistungen ausgegeben.
Zu dem umfangreichen Rechtsgebiet des modernen Sozialrechts gehören unter anderem folgende Bereiche:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Sozialhilfe
- ALG II („Hartz IV“)
- Ausbildungsförderung (BaföG, BAB)
- Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld
Wir beraten und vertreten Sie gern in diesen Bereichen!