Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren
Straftaten und ihre Aufklärung sind seit vielen Jahren ein beliebtes Thema in Film und Fernsehen.
Die Handlung folgt dort dramaturgischen Gesetzten, nicht den Regeln des Strafgesetzbuches oder der Strafprozessordnung. Wer als Geschädigter, Zeuge oder Beschuldigter mit einem Strafverfahren in Berührung kommt, stellt das sehr schnell fest.
Eine professionelle und seriöse Strafverteidigung bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung.
Strafverfahren stellen für die Betroffenen oftmals eine sehr belastende und teilweise sogar existenzbedrohende Situation dar. Dies gilt sowohl für die Beschuldigten als auch für deren Angehörige, insbesondere wenn Untersuchungshaft angeordnet wird.
Im Strafverfahren können Sie Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Ohne eine frühzeitige Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden, obwohl eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion möglich wäre. Lassen Sie sich daher bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten.
Als Ihre Verteidiger übernehmen wir Ihre Strafverteidigung oder Verteidigung im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Das Bußgeldverfahren ist der sogenannte kleine Bruder des Strafrechts. Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid (mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten) wegen
- Geschwindigkeitsüberschreitung,
- Rotlichtverstoß,
- Abstandsvergehen o. a.
erhalten?