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Verbraucherschutzrecht

Verbraucherschutz wird in Deutschland, aber vor allem auch in der Europäischen Union groß geschrieben. Der Gesetzgeber stellt vermehrt durch spezielle und nur für den Verbraucher anwendbare Rechtsvorschriften sicher, dass das Kräfteverhältnis zwischen Waren oder Dienstleistungen anbietenden Kaufleuten und Gewerbetreibenden auf der einen Seite und dem Otto-Normalverbraucher auf der anderen Seite in einem ausgewogenen Verhältnis bleibt.

Das Verbraucherrecht schützt u.a. gegen unfaire und einseitig zu Lasten des Verbrauchers gehende Vertragsbedingungen, Verbraucherschutz bedeutet aber auch Anspruch auf Information. Nimmt ein Verbraucher beispielsweise bei einer Bank ein Darlehen auf, dann muss das Kreditinstitut ihren Kunden zwingend im Vertrag über alle wesentlichen Punkte der Kreditaufnahme aufklären. Verstößt die Bank gegen diese Informationspflichten, so ist der Darlehensvertrag kraft Gesetz nichtig.

Wir beraten Sie zu Fragen wie:

  • Wer ist Verbraucher?
  • Wie kommt ein Verbrauchervertrag zustand?
  • Vertragstypen von Verbraucherverträgen
  • Produkthaftung
  • Durchsetzung von Rechten als Verbraucher

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin
Bettina Rothe-Humbert

RechtsanwältinBettina Rothe-Humbert

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