Wirtschaftsrecht
Unter dem Begriff Wirtschaftsrecht versteht unsere Kanzlei die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Rechtsbeziehungen Ihres Unternehmens mit allen anderen am Wirtschaftsleben Beteiligten und im Verhältnis zum Staat betreffen. Grundlage der Tätigkeit ist hierbei das Bürgerliche Recht, aber auch seine Ausprägungen durch das Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Marken- und Wettbewerbsrecht.
Als vorausschauender und ergebnisorientiert denkender Unternehmer müssen Sie im Vorfeld jeder unternehmerischen Entscheidung prüfen, wie Sie Ihre wirtschaftlichen Ziele möglichst risikoarm, kaufmännisch vernünftig und innerhalb des zulässigen rechtlichen Rahmens, aber auch für Sie und Ihre Geschäftspartner vorteilhaft umsetzen können.
Rechtsanwalt Rothe bietet Ihnen hierbei die erforderliche kontinuierliche, kompetente und vertrauensvolle Hilfe. Er erarbeitet schnell und unkompliziert maßgeschneiderte Konzepte und setzt diese kompetent um. Er gestaltet Ihre unternehmensrelevanten Verträge unter Berücksichtigung des steuerlichen Umfelds, rechtssicher und konfliktvermeidend und unterstützt Sie bei den Verhandlungen und deren Umsetzung. Aber auch bereits geschlossene Verträge werden auf Wunsch laufend überwacht, bei Bedarf angepasst und Rechte und Ansprüche hieraus erforderlichenfalls außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt.