Daneben mit besonderer Leidenschaft Strafverteidiger, auch im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts: Ob – beispielhaft – im Bereich der Insolvenzstrafsachen oder dann, wenn die Selbstanzeige in Steuerstrafsachen die formellen Voraussetzungen nicht erfüllen kann! Frühzeitige Beratung und richtiges Vorgehen vor und im Ermittlungsverfahren ist gerade in solchen Fällen unabdingbar und kann Schlimmeres verhindern! Viele Mandanten suchen den Rechtsrat erst, wenn die Sachlage schon komplizierte Ausmaße angenommen hat und nur noch Schadensbegrenzung möglich ist.
Auch in rechtlichen Dingen gilt: Frühzeitig den Fachmann aufsuchen verhindert Schaden!
Rechtsanwalt Winter ist mit Freude bei Gericht, um dort für das Recht seiner Klienten zu streiten. Das gilt auch und gerade im Arbeitsrecht, dem sich Rechtsanwalt Winter seit mehr als dreißig Jahren verschrieben hat.