Vor Ihrem Eintritt in die Kanzlei Rothe und Winter absolvierte sie mehrere Ausbildungsabschnitte bei wirtschaftsrechtlich orientierten Anwaltskanzleien, konnte aber auch Erfahrungen im erb- und familienrechtlichen Fachgebiet sammeln.
Ihr Schwerpunkt in der Kanzlei Rothe & Winter liegt im Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht. Daneben arbeitet sie überwiegend im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht, Miet- und Verkehrsrecht, sowie Strafrecht.
Mehrere Auslandsaufenthalte in England und den USA und der regelmäßige private Kontakt zu US-amerikanischen native-speakern ermöglichen ihr auch die Bearbeitung englischsprachiger Mandate.
Seit November 2017 ist Bettina Rothe-Humbert auch Fachanwältin für Familienrecht.